- 5595 - 1336. März 19. o. O. (Breslau). des dinstages nach Judica. Die Schöffen zu Breslau Dietrich Lange, Dominic Kursner, Konrad v. Wacczinr(ode) (Weizenrodau), Konrad Baran, Konrad Ulenbruch, Niclos von der Nysse (Neiße), Hannos Ledirsnyder, Jocob v. Opuln, Hanke v. Glogow, Peter v. Rychinb(ach), (Reichenbach) u. Kirstan vom Kanth bek., daß vor ihnen im gehegten Ding, da Gottfried Plessil das Gericht saß, Katharina v. Troppow mit Rat u. Wissen der Ältesten der Stadt den Ratmannen zu Händen des Katharinenklosters die zwischen den Kaufkammern des Niclos v. d. Nysse u. des Hannos Salomonis gelegene Kaufkammer mit dem Vorbehalt (in sulchir bescheidenheyt) aufgelassen hat, daß sie (Kath.) dieselbe zu vermieten u. den Zins davon zu ihren Lebzeiten zu verbrauchen berechtigt ist. Nach ihrem Tode soll der Zins an ihrer Tochter Kind Dorothea lebenslänglich fallen, stirbt aber das Kind, so soll der Rat diese Kaufkammer unter Wahrung des Vorkaufsrechts ihrer (Geschlechts-) Freunde verkaufen u. das Geld zu des Klosters Nutzen verwenden. Als Vormünder hat die Frau hierfür ihren Bruder Hannos v. Troppow u. Hannos Salomon in der Weise gekoren, daß, falls einer von beiden stirbt, der andere den neuen Mitvormund kiesen soll. Bresl. Stadtarch. Hs G 1, 1 (Ältestes Bresl. Schöffenbuch I von 1345-1356), fol. 328. Laut Text hing an der Urk. das Schörfensiegel der Stadt Breslau. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke. |